legal Geld mopsen mit Abmahnungen

scheint wohl immer noch zu funktionieren.

Die  Wissensagentur macht gerade böse Erfahrungen.

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4 Responses to legal Geld mopsen mit Abmahnungen

  1. jdk says:

    Na ja… also legal Geld mopsen… nur, weil man eine Abmahnung bekommt, muss man ja nichts zahlen. Sondern nur, wenn diese berechtigt ist! Und wenn sie berechtigt ist, dann muss man leider auch dafür einstehen, das jemand sein Recht durchsetzt.

    Ob sie in dem Fall der Wissensagentur berechtigt ist, werden wohl die zuständigen Gerichte entscheiden müssen.

    • rl says:

      ja muss nichts zahlen wenn man im Recht ist

      man hat nur Arbeit und Ärger ohne Aussicht auf Schadensersatz oder die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen den Verursacher.

      im günstigsten Fall verdient der eigene Anwalt

  2. Volker says:

    juristisch gesehen ist das Vorgehen der Anwälte in diesem Fall natürlich weder Betrug noch Diebstahl. Da fehlt ja sicher auch jeder Vorsatz zur Rechtsbeugung

    aber “mopsen” ist ja auch kein juristischer Begriff vermute ich als Nicht-Jurist.

    “legales mopsen” trifft den Sachverhalt schon fast perfekt.

  3. Das mit dem richtig und falsch ist für Laien im Markenrecht oft undurchschaubar, da viele (mich eingeschlossen) ja die Begriffe nicht böswillig verwenden.

    Ich würde mir eine neue Diskussion zum Thema Abmahnungen wünschen, da es in vielen Fällen keine Verhältnismäßigkeit gibt zwischen dem tatsächlich entstandenen Schaden (wenn es denn wirklich einen geben sollte….) und den Abmahnsummen.

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